Eine Felge, die bei eBay als „Neu, aus Demontage“ verkauft wird, ist nicht gleichwertig mit einer neuen, vollkommen unbenutzten Felge. Dies entschied das Amtsgericht München (Az. 161 C 23096/23).
Jedoch entschied das Gericht, dass kein Schadensersatzanspruch für die Mehrkosten eines Ersatzkaufs besteht. Wenn nach dem Kaufvertrag eine „neuwertige Ware“ geschuldet wird, ist keine Gleichwertigkeit gegeben, wenn es sich bei der Ersatzware um Neuware handelt – auch diese darf nur „neuwertig“ sein. Im Streitfall kam es dem Gericht auf das Wort „Demontage“ an, woraus deutlich wird, dass es sich nicht um eine unbenutzte Felge gehandelt hat.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Weiße Kaserne
Oselbachstraße 41
66482 Zweibrücken
Startseite | Impressum & Datenschutz | Kontakt | Seite weiterempfehlen | © Steuerbüro Christa Henter | 2023
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.